Das Kehren und Überprüfen des Rauchfangs zählt zu den notwendigen sicherheitsrelevanten Tätigkeiten des öffentlich zugelassenen Rauchfangkehrers und sind in der Steiermärkischen Kehrordnung geregelt. Diese Bestimmungen dienen dem Schutz des Lebens und der Gesundheit von Menschen.

Der Rauchfangkehrer bewahrt Mensch und Werte – im Auftrag des Gesetzgebers!

Diese regelmäßigen Tätigkeiten dienen der Überprüfung, der Kehrung und der Durchführung von besonderen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr.

In erster Linie ist der sichere Betrieb Ihrer Heizungsanlagen bis zum nächsten Termin sicherzustellen. Für diese Überprüfung werden Kehrwerkzeug, Bürsten und Staubsauger verwendet. Dabei müssen zuerst Verbrennungsrückstände entfernt werden. Danach werden die verbrennungsseitigen Bauteile der Feuerstätte, das Verbindungsstück und die Abgasanlage auf ordnungsgemäßen Zustandgeprüft bzw. wird eventuell zusätzlicher Reinigungsaufwand festgestellt

Die Intervalle sind gesetzlich vorgegeben und sind vom verwendeten Brennstoff, der Art und Leistung der Heizungsanlage sowie dem jeweilig beabsichtigten Nutzungszeitraum abhängig. Allfällige Änderungen von Feuerungsanlagen sowie der Nutzungszeitraum müssen dem Rauchfangkehrer bekannt gegeben werden . Die Nutzungszeiträume gliedern sich grundsätzlich in „ganzjährigen Betrieb“ bzw. „ausschließlichen Betrieb in der Heizperiode“ (15 . September bis 15. Mai). Zu beachten ist, dass eine Nutzung außerhalb dieses Zeitraumes nur unter vorangehender Meldung an den Rauchfangkehrer zulässig ist, da in Folge die Intervalle für die Überprüfung und Kehrung angepasst werden müssen. Eine Verwendung außerhalb des bekannt gegebenen Zeitraumes bringt Haftungsfragen sowie möglichen Wegfall von Versicherungsdeckungen mit sich. Für diese Angaben haftet der Verfügungsberechtigte.

Die Durchführung von besonderen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr umfasst die Prüfung auf Betriebsdichtheit von Abgasanlagen (Rauchfängen) in regelmäßigen Abständen – je nach Betriebsart – alle 5 bzw. 10 Jahre, sowie nach Sanierung, Neuanschluss einer Feuerstätte bzw. vor Wiederinbetriebnahme nach einer ber ein Jahr hinausgehender Nichtbenützung.

Bei dieser Überprüfung wird die Abgasanlage verschlossen und Überdruck aufgebaut. Geht eine gewisse Menge an Luft verloren, so ist die Abgasanlage undicht und muss saniert werden. Im schlimmsten Fall kann es bei undichten Abgasanlagen zum Brand oder sogar zu tödlichen Kohlenmonoxidvergiftungen kommen. Der Rauchfangkehrer, als gesetzlich Beauftragter dieser sicherheitsrelevanten Maßnahmen, muss bei Gefahr in Verzug ein sofortiges Heizverbot aussprechen.

Neben der Dichtheit des Rauchfangsmuss der Rauchfangkehrervor der Inbetriebnahme neuer Feuerstätten sowie ebenfalls vor Wiederinbetriebnahme nach einer Nichtbenützungvon mehr als einem Jahr auch überprüfen, ob ausreichend Luft für die Verbrennung vorhanden ist. Vor allem nach umfassenden Sanierungen an Fenstern, Türen und Fassaden sind Häuser oft so dicht, dass zu wenig Verbrennungsluft nachströmt und dadurch ein gefährlicher Unterdruck im Gebäude entsteht. In weiterer Folge kann giftiges, geruchloses Kohlenmonoxid in den beheizten Raum austreten. Bei Heizungsanlagen, die mit gasförmigen Brennstoffen betrieben werden, ist im Zuge der jährlichen Überprüfung die Feststellung der Kohlenmonoxidkonzentration im Abgas vorgeschrieben. Diese hat zur Sicherstellung der Betriebssicherheitder Feuerstätte zu erfolgen.

Sind in Abgasanlagen im Zugeder sicherheitsrelevanten Tätigkeiten Ansätze von Hart-, Glanz- und Schmierruß oder Pech erkennbar, diemit üblichen Kehrwerkzeugen nicht mehr entfernt werden können, hat der Rauchfangkehrer eine angemessene Frist zur Mängelbehebung zu setzen.

Generell ist der Rauchfangkehrer dazu verpflichtet, im Zuge seiner Tätigkeit wahrgenommene Mängel, die in absehbarer Zeit eine Gefahr für Leben, Gesundheit und Eigentum befürchten lassen, unter Angabe einer angemessenen Frist, per Anordnung beheben zu lassen. Sind die Mängel nicht innerhalb der Frist beseitigt, muss er das unverzüglich der zuständigen Behörde schriftlich anzeigen und ein sofortiges Heizverbot aussprechen.

Der Rauchfangkehrer erledigt all diese Arbeiten zu Ihrer Sicherheit, um Menschen, Gebäude und Werte zu schützen. Auch wenn diese Arbeiten gesetzlich vorgeschrieben sind, so übernehmen unsere Rauchfangkehrer auch die menschliche Verpflichtung der Gesellschaft gegenüber.